Die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) überwacht den Triebfahrzeugführer beim Einhalten von Signalen und Geschwindigkeiten. Informationen werden nur an bestimmten Stellen vom Gleis zum Fahrzeug übertragen; die danach gestartete Geschwindigkeitsüberwachung läuft im Fahrzeug weiter.
Aufgabe der PZB
- PZB = Punktförmige Zugbeeinflussung.
- Überwacht den Triebfahrzeugführer beim Einhalten von Signalen und Geschwindigkeiten.
- Überwacht insbesondere die Reaktion auf Signalankündigungen, den Geschwindigkeitsabbau nach einer Beeinflussung, die Annäherung an Halt zeigende Signale und die unberechtigte Vorbeifahrt an haltgebietenden Signalen.
- Bei fehlender Bedienhandlung oder Überschreiten einer Überwachungsgeschwindigkeit: Zwangsbremsung.
- „Punktförmig“ beschreibt die Informationsübertragung: Informationen kommen nur an bestimmten Stellen vom Gleis zum Fahrzeug. Die danach gestartete Geschwindigkeitsüberwachung läuft im Fahrzeug weiter.
Strecken- und Fahrzeugausrüstung
Streckenseitige Komponenten
| Komponente | Aufgabe |
|---|---|
| 1000-Hz-Gleismagnet | Startet eine Überwachung, beispielsweise bei Signalbild „Halt erwarten“ |
| 500-Hz-Gleismagnet | Überwacht die Annäherung an haltzeigende Signale oder anderen Gefahrenstellen |
| 2000-Hz-Gleismagnet | Löst sofort eine Zwangsbremsung aus, sofern die Befehlstaste nicht bedient wurde |
| Verbindung zur Signalanlage | Schaltet signalabhängige Gleismagnete wirksam oder unwirksam |
Streckenseitige Komponenten einer Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung (GÜ) / eines Geschwindigkeitsprüfabschnitts (GPA)
| Komponente | Aufgabe |
|---|---|
| Einschaltmagnet | Startet beim Befahren eine festgelegte Prüfzeit. Während dieser Zeit ist der Wirkmagnet wirksam |
| Wirkmagnet | Ist ein 1000-Hz- oder 2000-Hz-PZB-Magnet, je nach Geschwindigkeit. Nach Ablauf der Prüfzeit unwirksam. |
| Ausschaltmagnet | Bringt die Einrichtung wieder in die Grundstellung |
Fahrzeugseitige Komponenten
| Komponente | Aufgabe |
|---|---|
| Fahrzeugmagnet | Erfasst die induktive Beeinflussung beim Überfahren |
| PZB-Rechner / PZB-Fahrzeuggerät | Wachsam, Frei und Befehl |
| Geschwindigkeits- und Wegerfassung | Grundlage der Überwachung |
| Zugdateneingabe | Eingabe der erforderlichen Zugdaten |
| Leuchtmelder/Display | Anzeige von Zugart und Überwachungszustand |
| Bedienelemente | Verarbeitet Beeinflussungen, Geschwindigkeit, Weg und Bedienhandlungen |
| Bremsansteuerung | Auslösen einer Zwangsbremsung |
| Datenspeicherkasette (DSK) | Aufzeichnung sicherheitsrelevanter Vorgänge |
Funktionsweise
- Der Fahrzeugmagnet erzeugt ein magnetisches Wechselfeld
- Beim Überfahren eines wirksamen Gleismagneten wird dem entsprechenden Stromkreis im Fahrzeugmagneten Energie entzogen (500, 1000 oder 2000Hz)
- Der PZB-Rechner erkennt diese Veränderung und löst die passende Überwachungsfunktion (ÜF) aus
Beispiel: Annäherung an ein Halt zeigendes Hauptsignal
| Stelle | Typische Wirkung |
|---|---|
| Vorsignal zeigt „Halt erwarten“ | 1000-Hz-Beeinflussung; Wachsam betätigen und Geschwindigkeit vermindern |
| Wirksamer 500-Hz-Magnet vor dem Hauptsignal | Niedrigere Geschwindigkeit und weiteren Geschwindigkeitsabbau überwachen |
| Halt zeigendes Hauptsignal mit wirksamem 2000-Hz-Magneten | Bei unberechtigter Vorbeifahrt Zwangsbremsung |
Zugarten und Bremskurven
- Die PZB-Zugart bestimmt, welche Überwachungskurven für den Zug gelten.
- Nach einer Beeinflussung überwacht die PZB den erforderlichen Geschwindigkeitsabbau.
- Bei bestimmten langsamen Fahrten oder Halten kann eine verschärfte, sogenannte restriktive Überwachung wirksam werden.
1. Welche PZB-Zugart gilt?
- Die Zuordnung richtet sich nach der Bremsstellung und den Bremshundertsteln des Zuges.
- Bremshundertstel beschreiben das Bremsvermögen im Verhältnis zur Zugmasse.
- Die Tabelle zeigt die allgemeine Grundzuordnung.
| PZB-Zugart | Bezeichnung | Bremshundertstel bei Bremsstellung P oder R | Zugehöriger blauer Leuchtmelder |
|---|---|---|---|
| O | Obere Zugart | ab 111 Brh | 85 |
| M | Mittlere Zugart | 66–110 Brh | 70 |
| U | Untere Zugart | bis 65 Brh | 55 |
Bremsstellung G: Unabhängig von den Bremshundertsteln wird die Zugart U wirksam.
Zugdaten einstellen: Maßgeblich ist die für das führende Fahrzeug gültige Einstelltabelle. Bei einer kombinierten PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung ist die entsprechende LZB-Einstelltabelle zu beachten.
Was wird ohne vorherige Beeinflussung überwacht?
- Auch ohne eine zuvor aufgenommene Gleismagnetbeeinflussung überwacht die PZB die Geschwindigkeit.
- Im normalen PZB-Betrieb gelten folgende Überwachungsgeschwindigkeiten:
| Zugart | Überwachungsgeschwindigkeit bei unbeeinflusster Fahrt |
|---|---|
| O | 165 km/h |
| M | 125 km/h |
| U | 105 km/h |
- Diese Werte sind technische Überwachungsgrenzen.
- Sie erlauben nicht automatisch, mit dieser Geschwindigkeit zu fahren. Maßgeblich bleiben die betrieblich zulässige Geschwindigkeit und weitere Einschränkungen.
2. Was bedeutet „Bremskurve“?
- Eine Überwachungskurve beschreibt den Verlauf der von der PZB überwachten Geschwindigkeit.
- Der Tf muss seine Fahrt so führen, dass er die jeweils geltende Überwachungsgrenze unterschreitet.
- Der Tf bremst im Regelbetrieb selbst. Bei einer Überschreitung greift die PZB mit einer Zwangsbremsung ein.
1000 Hz – zeitabhängige Absenkung
- Nach der Beeinflussung sinkt die Überwachungsgeschwindigkeit zunächst mit der verstrichenen Zeit.
- Die Zugart bestimmt den Endwert und die dafür vorgesehene Zeit.
500 Hz – wegabhängige Absenkung
- Nach der Beeinflussung sinkt die Überwachungsgeschwindigkeit mit der zurückgelegten Strecke.
- Der Endwert wird nach 153 m erreicht.
3. Die 1000-Hz-Überwachung
Auslöser
- Überfahren eines wirksamen 1000-Hz-Gleismagneten.
- Beispielsweise an einem Signal mit der Bedeutung „Halt erwarten“.
- Die PZB prüft die Wachsamkeitsbestätigung und überwacht den Geschwindigkeitsabbau.
- Zeit und Strecke werden ab der Beeinflussung gezählt.
Normale Überwachung
| Zugart | Endwert der Überwachungskurve | Zeit bis zum Endwert, gerechnet ab der Beeinflussung |
|---|---|---|
| O | 85 km/h | 23 s |
| M | 70 km/h | 29 s |
| U | 55 km/h | 38 s |
- Während der Absenkung muss die Geschwindigkeit unter der jeweils wirksamen Kurve bleiben.
- Anschließend wird der zur Zugart gehörende Endwert weiter überwacht.
Wie lange läuft die Überwachung?
| Abschnitt ab dem 1000-Hz-Magneten | Bedeutung |
|---|---|
| Erste 700 m | Überwachung wirksam; Befreiung nicht möglich |
| Nach mehr als 700 m bis 1250 m | Überwachung läuft weiter; Befreiung bei erfüllten Voraussetzungen möglich beziehungsweise vorgeschrieben |
| Nach insgesamt 1250 m | Diese 1000-Hz-Überwachung endet |
Anzeige bei normaler Überwachung
- Nach der Wachsamkeitsbestätigung leuchtet zunächst „1000 Hz“ gelb; der zur Zugart gehörende blaue Leuchtmelder blinkt.
- Nach 700 m erlischt der gelbe Leuchtmelder. Ohne Befreiung läuft die Geschwindigkeitsüberwachung weiter und der blaue Leuchtmelder blinkt weiterhin.
- Andere zwischenzeitlich aufgenommene Überwachungen können auch nach Ablauf der 1250 m noch wirksam sein.
Restriktive 1000-Hz-Überwachung
- „Restriktiv“ bedeutet verschärfte Geschwindigkeitsüberwachung.
- Sie begrenzt insbesondere das erneute Beschleunigen nach langsamer Fahrt oder einem Halt.
Wann wird umgeschaltet?
- Eine 1000-Hz-Überwachung ist wirksam.
- Der Zug bleibt mindestens 15 Sekunden unter 10 km/h; ein Halt zählt dazu.
- Das Fahrzeug ist zuvor schneller als 10 km/h gefahren.
Was ändert sich?
- In allen drei Zugarten werden anschließend 45 km/h überwacht.
- Am klassischen Leuchtmelderblock blinken „85“ und „70“ abwechselnd.
- Die Zahlen dieser beiden Leuchtmelder geben dabei nicht die überwachte Geschwindigkeit an.
- Die ursprüngliche Überwachungsstrecke läuft weiter. Durch die Umschaltung beginnen keine neuen 1250 m.
- Für die Befreiung gelten die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen.
Befreiung aus der 1000-Hz-Überwachung
- Eine Befreiung ist technisch nach mehr als 700 m ab dem 1000-Hz-Magneten möglich.
- Der Tf muss sich befreien, wenn er zweifelsfrei eine Signalisierung erkannt hat, die mehr als 30 km/h erlaubt, und im maßgeblichen folgenden Überwachungsbereich keine 500-Hz-Beeinflussung zu erwarten ist.
- Maßgeblich ist dabei der in der Richtlinie beschriebene 550-m-Bereich zwischen 700 und 1250 m ab der 1000-Hz-Beeinflussung.
- Mit „PZB Frei“ wird die betreffende Geschwindigkeitsüberwachung unwirksam.
- Die Überwachung bleibt bis zum Ablauf ihrer ursprünglichen 1250 m im Hintergrund aktiv.
- Eine 500-Hz-Beeinflussung innerhalb dieser verbleibenden Strecke führt nach einer Befreiung zur Zwangsbremsung wegen unberechtigter Befreiung.
- Das Erlöschen des gelben Leuchtmelders zeigt daher die technische Befreiungsmöglichkeit an. Die betrieblichen Voraussetzungen muss der Tf zusätzlich beurteilen.
- Dies gilt für die normale und die restriktive 1000-Hz-Überwachung.
4. Die 500-Hz-Überwachung
Auslöser
- Überfahren eines wirksamen 500-Hz-Gleismagneten.
- Beispielsweise bei der Annäherung an ein haltzeigendes Hauptsignal.
- Die PZB überwacht unmittelbar eine niedrigere Geschwindigkeit und deren weiteren Abbau.
- Die zurückgelegte Strecke wird ab dem 500-Hz-Magneten gezählt.
Normale Überwachung
| Zugart | Überwachungsgeschwindigkeit am Magneten | Endwert nach 153 m |
|---|---|---|
| O | 65 km/h | 45 km/h |
| M | 50 km/h | 35 km/h |
| U | 40 km/h | 25 km/h |
Wie lange läuft die Überwachung?
- Erste 153 m: Die Überwachungsgeschwindigkeit sinkt auf den jeweiligen Endwert.
- Anschließend: Der Endwert bleibt für weitere 97 m wirksam.
- Nach insgesamt 250 m endet die normale 500-Hz-Überwachung.
Anzeige und Bedienung
- Während der Überwachung leuchtet „500 Hz“ rot.
- Eine Befreiung mit „PZB Frei“ ist nicht möglich.
- Auch eine zwischenzeitlich günstigere Signalstellung beendet die bereits aufgenommene Überwachung nicht.
- Zwischen den Übertragungspunkten erhält die PZB keine laufenden Informationen über Signaländerungen.
- Nach dem Ende der 500-Hz-Überwachung kann eine noch im Hintergrund aktive 1000-Hz-Überwachung wieder wirksam werden.
Restriktive 500-Hz-Überwachung
Wie entsteht sie?
- Durch eine 500-Hz-Beeinflussung während einer bereits wirksamen restriktiven 1000-Hz-Überwachung oder während des wirksamen Startprogramms.
- Oder durch mindestens 15 Sekunden ausreichend langsame Fahrt beziehungsweise Halt während einer zunächst normalen 500-Hz-Überwachung.
- Für die Umschaltung ist die jeweilige Umschaltgeschwindigkeit maßgeblich.
Welche Geschwindigkeit wird überwacht?
| Zugart | Restriktive Überwachungskurve |
|---|---|
| O | Innerhalb der ersten 153 m ab dem Magneten von 45 auf 25 km/h fallend; anschließend 25 km/h |
| M | Durchgehend 25 km/h |
| U | Durchgehend 25 km/h |
- Bei einer späteren Umschaltung gilt der Kurvenwert für die bereits zurückgelegte Strecke. Die 153 m beginnen nicht erneut.
- Am klassischen Leuchtmelderblock blinken „85“ und „70“ abwechselnd; zusätzlich leuchtet „500 Hz“.
- Auch aus der restriktiven 500-Hz-Überwachung ist keine Befreiung möglich.
Umschaltgeschwindigkeit und Überwachungslänge
Umschaltgeschwindigkeit
Sie bestimmt, wann eine zunächst normale 500-Hz-Überwachung restriktiv wird. Sie ist von der eigentlichen Überwachungsgeschwindigkeit zu unterscheiden.
| Zugart | Umschaltgeschwindigkeit |
|---|---|
| O | Innerhalb der ersten 153 m linear von 30 auf 10 km/h sinkend; anschließend 10 km/h |
| M und U | Durchgehend 10 km/h |
- Die jeweils geltende Umschaltgeschwindigkeit muss mindestens 15 Sekunden unterschritten werden; ein Halt zählt dazu.
Kurze oder lange restriktive Überwachung
| Zeitpunkt, zu dem die restriktive Überwachung wirksam wird | Ende der Überwachung |
|---|---|
| Innerhalb der ersten 100 m, einschließlich unmittelbar am Magneten | Nach insgesamt 200 m – kurze Überwachung |
| Erst nach mehr als 100 m | Nach insgesamt 250 m – lange Überwachung |
- Sämtliche Entfernungen werden ab der 500-Hz-Beeinflussung gerechnet.
- Der Halt oder die Umschaltung setzt die Streckenzählung nicht zurück.
5. Das Startprogramm
Aufgabe und Aktivierung
- Das Startprogramm überwacht bereits den Beginn einer Fahrt, auch ohne zuvor aufgenommene 1000-Hz-Beeinflussung.
- Es wird beim Aktivschalten der PZB aktiviert, beispielsweise im Zusammenhang mit der Wahl der Fahrtrichtung.
Überwachung
- Überwachungsgeschwindigkeit: 45 km/h in allen drei Zugarten.
- Überwachungsstrecke: 550 m.
- Ohne Befreiung läuft das Startprogramm über die vollständigen 550 m.
Anzeige
- Am klassischen Leuchtmelderblock blinken „85“ und „70“ abwechselnd.
- Der Leuchtmelder „1000 Hz“ bleibt dunkel.
- Die Anzeige des Startprogramms erscheint bei mehr als 5 km/h.
Befreiung aus dem Startprogramm
- Eine Befreiung ist technisch bereits ab dem Startplatz möglich.
- Der Tf muss sich befreien, wenn er eine eindeutige Signalisierung erkannt hat, die mehr als 30 km/h erlaubt, und innerhalb der nächsten 550 m ab dem Startplatz keine 500-Hz-Beeinflussung zu erwarten ist.
- Die Bedienung erfolgt mit „PZB Frei“.
- Technisch ähnelt das Startprogramm einer restriktiven 1000-Hz-Überwachung, bei der bereits 700 m abgelaufen sind. Deshalb besteht die Befreiungsmöglichkeit von Beginn an.
Gesamtübersicht der Überwachungskurven
Funktionsweise der Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen (GÜ) / des Geschwindigkeitsprüfabschnitts (GPA)
Eine Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung (GÜ) der PZB prüft, ob ein Zug eine festgelegte Prüfgeschwindigkeit überschreitet.
Die Einrichtung besteht aus folgenden Teilen:
- Geschwindigkeitsprüfeinrichtung (GPE)
- Einschaltmagnet (GSE)
- Wirkmagnet: 1000 oder 2000 Hz
- Ausschaltmagnet (GSA)
- Der Fahrzeugmagnet passiert den Einschaltmagneten.
Die induktive Kopplung erzeugt den Startimpuls für die GPE. Die Prüfzeit beginnt.
- Der Zug fährt durch die Messstrecke.
Maßgebend ist die Strecke zwischen Einschaltmagnet und Wirkmagnet. Währenddessen läuft die eingestellte Zeit ab.
- Bei ausreichend langsamer Fahrt:
Die Prüfzeit läuft ab, bevor der Fahrzeugmagnet den Wirkmagneten erreicht. Die GPE schaltet den Wirkmagneten rechtzeitig unwirksam – es entsteht keine geschwindigkeitsabhängige Beeinflussung.
- Bei zu schneller Fahrt:
Der Fahrzeugmagnet erreicht den Wirkmagneten bereits vor Ablauf der Prüfzeit. Der noch wirksame Magnet beeinflusst die PZB-Fahrzeugeinrichtung. Die weitere Reaktion hängt von seiner Frequenz ab.
- Der Fahrzeugmagnet passiert den Ausschaltmagneten.
Die GÜ wird zurückgestellt.
Bedienung: Taster, Schalter und Quittierungen
| Bedienung | Funktion |
|---|---|
| PZB Wachsam | Wahrnehmung bestimmter Signalbegriffe bestätigen |
| PZB Frei | Befreiung aus bestimmten Überwachungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| PZB Befehl | Bedienung bei einer betrieblich zugelassenen Vorbeifahrt an einem wirksamen 2000-Hz-Magneten |
| Zugdateneingabe (ZDE) | Erforderliche Zugdaten beziehungsweise Zugart einstellen |
| PZB-Hauptschalter/ PZB-Störschalter | PZB entsprechend Situation und Regelwerk einschalten |
Wachsam
- Beispielsweise bei „Halt erwarten“, „Langsamfahrt erwarten“ und bestimmten Geschwindigkeitsankündigungen.
- Signal wahrnehmen → zeitgerecht bestätigen → erforderliche Bremsung ausführen.
- Aktuelle DB-Richtlinie: Bedienung innerhalb von 4 Sekunden. Für MVB-Fahrzeuge werden zusätzlich 2,5 Sekunden genannt; die konkrete Bauartvorgabe ist anhand des Fahrzeugregelwerks zu prüfen.
Frei
- Bei 1000-Hz-Überwachung technisch frühestens nach 700 m.
- Voraussetzungen: eindeutig wahrgenommene Signalisierung erlaubt mehr als 30 km/h; im maßgeblichen folgenden 550-m-Bereich ist keine 500-Hz-Beeinflussung zu erwarten.
Befehl
- Erforderliche betriebliche Zustimmung muss bereits vorliegen.
- Bei entsprechender Bedienung wird die 2000-Hz-Zwangsbremsung unterdrückt; dabei gilt eine technische Überwachung von 40 km/h.
- Eine betrieblich vorgeschriebene niedrigere Geschwindigkeit bleibt verbindlich.
Instrumente und Anzeigen
| Anzeige | Wesentliche Bedeutung |
|---|---|
| 85 / 70 / 55 – blau | Zugehörige Zugart O / M / U |
| 1000 Hz – gelb | Anzeige der 1000-Hz-Überwachung während der ersten 700 m |
| 500 Hz – rot | Wirksame 500-Hz-Überwachung |
| Befehl 40 – weiß | Entsprechende 2000-Hz-Beeinflussung bei bedienter Befehlstaste |
| 70 und 85 blinken abwechselnd | Restriktive Überwachung oder Startprogramm |
| Hupe oder Sprachausgabe | Akustische Rückmeldung |
- Moderne Fahrzeuge stellen die Leuchtmelder digital im Display dar.
Wie wird die PZB getestet?
- Prüfung nach Fahrzeughandbuch und Vorgaben des Eisenbahnverkehrsunternehmens.
- Zu kontrollieren sind insbesondere: Betriebsbereitschaft und Anzeigen, Ablauf des vorgesehenen Prüflaufs, Zwangsbremsanforderung, tatsächliche Reaktion der Bremsanlage.
Konkretes Beispiel: Vectron BR 193, Variante A40
- Fahrzeug steht und ist durch direkte Bremse oder Federspeicherbremse gesichert.
- Führerraum aktiv; Führerbremsventil aufgesperrt und in Fahrstellung.
- Fahrtrichtung „Vorwärts“ gewählt.
- Voraussetzungen der betreffenden Systemkonfiguration erfüllt; keine Überlagerung mit anderen Prüfläufen.
- Am CCD über „Data“ → „LZB/PZB“ → „Test“ den Prüflauf starten.
- Automatische Anzeigenumschaltung und Zwangsbremsung beobachten.
- Zwangsbremsanforderung sowie Druckabsenkung der Hauptluftleitung auf Schnellbremsniveau kontrollieren.
- Erfolgreichen Prüflauf quittieren.
Im beschriebenen Standalone-Betrieb entfällt die abschließende Quittierung am CCD.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Gemeinsamkeit: Wie LZB und ETCS überwacht die PZB die Zugfahrt und kann eine Zwangsbremsung auslösen.
Besonderheit: Informationen werden punktuell über Gleismagnete übertragen. Signaländerungen zwischen diesen Punkten werden nicht laufend an das Fahrzeug übermittelt.
Vorteile, Grenzen, Kosten und Zukunft
- Vorteile: Bewährte Technik mit automatischem Bremseingriff; funktioniert ohne Funkverbindung.
- Grenzen: Keine lückenlose Überwachung aller Geschwindigkeitsvorgaben. Signaländerungen werden nicht laufend übertragen; Bedienfehler können die Schutzwirkung beeinträchtigen. PZB-geführter Regelbetrieb grundsätzlich bis 160 km/h.
- Kosten: Aufwand für Strecken- und Fahrzeugausrüstung, Einbau, Zulassung und Instandhaltung. Die Höhe hängt von der vorhandenen Ausrüstung und dem jeweiligen Projekt ab.
- Zukunft: PZB bleibt auf Bestandsstrecken und während der Umstellung auf ETCS relevant. ETCS bietet als europäisches System mehr Funktionen und wird weiter ausgebaut.
Geschichtliche Entwicklung
- 1930er-Jahre: Vorgängertechnik Indusi – induktive Zugsicherung bereits im Einsatz. Beispielsweise erhielt die Dampflok 01 118 im März 1939 eine Indusi.
- Spätere Entwicklung: unterschiedliche Fahrzeuggeräte und zunehmend elektronische Verarbeitung.
- 1990er-Jahre: Weiterentwicklung zum Betriebsprogramm PZB 90, insbesondere mit verschärfter Überwachung nach langsamer Fahrt beziehungsweise Halt. Eine DB-Kurzbeschreibung ist bereits für 1994 dokumentiert.
- Heute: Weiterverwendung der PZB neben dem schrittweisen ETCS-Ausbau.
Quellen und Bildnachweise
Textquellen
Bildnachweise
- PZB-Gleismagnet neben der Schiene: WHell, CC BY-SA 3.0. Originalquelle: Wikimedia Commons
- 500-Hz-Gleisschwingkreis und Fahrzeugspule am Doppelstock-Steuerwagen: MdE, CC BY-SA 3.0 DE. Originalquelle: Wikimedia Commons
- Betriebsprogramm der PZB 90 – Übersicht für Zugart O: Grafik von Plutowiki, CC BY-SA 3.0. Originalquelle: Wikimedia Commons
- Skizze einer Geschwindigkeitsprüfeinrichtung: Grafik von Gehim, Public Domain. Originalquelle: Wikimedia Commons
- PZB-Bedientaster im Führerstand einer BR 146: Manuel Schneider, CC BY-SA 3.0. Originalquelle: Wikimedia Commons
- Anordnung der klassischen PZB-Leuchtmelder: Grafik von Jürgen Pickl; Zuschnitt von Sebastian Wallroth, CC BY-SA 3.0 DE. Originalquelle: Wikimedia Commons
- Ablauf der Geschwindigkeitsprüfung: eigene Darstellung von Raphael Baumann, erstellt mit Unterstützung von ChatGPT, CC BY-SA 4.0.